Projekt 115 – Ihr direkter Draht zur Verwaltung

Der Leitgedanke zu  115: Unter einer einzigen Telefonnummer gibt die öffentliche Verwaltung kompetente Auskünfte über Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

2007 wurden die Weichen für das 115 gestellt: Die Bundesnetzagentur hat die Rufnummer zugeteilt. Experten haben Modellregionen ausgewählt und ein Grobkonzept der einheitlichen Behördenrufnummer formuliert.

2008 hat eine Projektgruppe aus Bundesministerium des Innern (BMI) und Land Hessen gemeinsam mit Experten aus Städten, Ländern und Bund ein Feinkonzept erarbeitet. Darin sind die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Pilotbetrieb festlegt. Das Feinkonzept wurde am 26. September 2008 veröffentlicht.

Am 24. März 2009 startete das 115 in den Modellregionen. Es folgte über einen Zeitraum von rund zwei Jahren eine Pilotphase. Weitere Kommunen, Landes- und Bundesverwaltungen im gesamten Bundesgebiet schlossen sich in dieser Zeit dem 115-Verbund neu an.

Am 14. April 2011 ging 115 in den Regelbetrieb über,  mit neuer Geschäftsstelle, in die die Projektgruppe 115 im BMI überführt wurde, sowie neuer Dach- und Gremienstruktur.

Was bringt die neue Behördennummer:

Bürgernähe
115 schafft Bürgernähe: Die einheitliche Behördenrufnummer bietet Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit einer leicht merkbaren Rufnummer einen direkten Draht zu Auskünften über Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

Effizienz
Das Projekt 115 erleichtert die Arbeit der Verwaltung: Möglichst viele Anfragen werden gleich beantwortet. Das entlastet Fachebenen.

Kooperation
Das Projekt 115 verbindet Verwaltungsebenen: Das Projekt wächst von unten nach oben. Kommunen, Länder und Bund gestalten 115 zusammen. Alle Beteiligten wirken gemeinsam mit und helfen sich gegenseitig.

Innovation
Das Projekt 115 vereint Bewährtes mit sinnvollen Entwicklungen für die Zukunft: Bereits vorhandener telefonischer Bürgerservice wird in den 115-Verbund eingebracht, weiterentwickelt und vernetzt. Es schafft eine Plattform für künftige Innovation und engere Vernetzung.

Internationaler Trend
Das Projekt 115 folgt internationalen Vorbildern: Im Ausland gibt es bereits zentrale Servicenummern. Wegweisend sind die zentralen Servicerufnummern Call 311 in New York und Nummer 3939 – Service Public France.

Quelle: http:/www.115.de

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Feinstaubplakette jetzt auch für Ausfuhrkennzeichen!?!

Seit dem 18.10.2011 liegt uns nachfolgendes Schreiben vor, welches sicherlich für einige Personenkreise äußerst interessant sein dürften.

Die Zulassungsstelle Essen informiert
Aussnahmeregelungen von den Fahrverboten der Umweltzone
hier: Ausfuhrkennzeichen

Die zuletzt geltende Allgemeinverfügung der Stadt Essen über die Befreiungstatbestände für Feinstaubplaketten wurde geändert.

Hiernach benötigen Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen ab sofort für das Befahren der Umweltzone ebenfalls eine entsprechende Feinstaubplakette. Das Befahren der Umweltzone ohne Feinstaubplakette ist nicht mehr statthaft.

Bitte informieren Sie Ihre Kunden hierüber und geben bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens an, ob eine Plakette zugeteilt werden soll.

Nun wurde auch im Bereich der Feinstaubplakette, dass Ausfuhrkennzeichen der “normalen” KFZ-Zulassung gleichgestellt.

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Aufbietungsfrist für Fahrzeugbriefe erheblich verkürzt

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung in Verlust geratener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt. Ab 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet.

Die vom KBA tagesaktuell übermittelten Daten werden digital und damit medienbruchfrei im „Elektronischen Verkehrsblatt“ veröffentlicht. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden können fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen.

Auszug aus einer Veröffentlichung des Kraftfahrbundesamtes

Veröffentlicht unter Allgemein, Dokumente | 4 Kommentare

Wussten Sie schon, dass…?

- es in Deutschland schon eine Flächendeckung von über 95% für KFZ-Zulassungsdienstleistungen gibt!

- Ihr KFZ-Zulassungsdienst bundesweite Zulassungen schon innerhalb von 3 Arbeitstagen erledigen kann!

- Ihr Zulassungsdienst nach Absprache sogar noch am gleichen Tag auswärtige Zulassungen erledigt!

- sich eine Vielzahl von KFZ-Zulassungsdiensten auch um HU/AU/Umweltplakette kümmern!

- Sie Ihren Zulassungsdienst auch zu sich ins Büro oder in den Betrieb bestellen können!

Veröffentlicht unter Allgemein | Hinterlasse einen Kommentar

Weitere interessante Änderungen der FZV

Kennzeichenreservierungen
Die Reservierung aller Kennzeichen erfolgt ab sofort nur noch personenbezogen für den zukünftigen Halter. Bei der Zuteilung gilt deshalb grundsätzlich, dass z.B. eine Reservierung auf ein Autohaus nicht die Zulassung auf einen Kunden bewirken kann. Das Autohaus kann eine solche Reservierung nur für eine eigene Zulassung verwenden. Reservierungen, die aus den genannten Gründen nicht zur Zulassung führen können, verfallen deshalb zu Lasten des Kunden.

Vorabzuteilungen
Bestehende Vorabzuteilungen vor dem 01.08.2011 können nun für alle Fahrzeuge eingelöst werden; nicht mehr nur ausschließlich für das Fahrzeug / die Fahrzeugart, wofür ursprünglich reserviert wurde.

Reservierungsbestätigung
Die Zulassung auf ein reserviertes Kennzeichen ist nicht mehr zwangsläufig von der Vorlage der Reservierungsbestätigung abhängig zu machen. Zwar sollen die Kunden die Reservierungsbestätigung weiterhin vorlegen; für den Fall, dass diese nicht mitgeführt wird, kann jedoch ausnahmsweise auf die Vorlage verzichtet werden. Dies gilt auch für vor dem 01.08.2011 ausgestellte Reservierungsbestätigungen.

Weitere bestehende Regelungen bezüglich der Vorabzuteilung und Zuteilung von Kennzeichen (z.B. Reservierungszeitraum, Gebührenhöhe etc.) und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei LKR-Kennzeichen (Nachweis des Bedarfs durch Gutachten, Gebührenerhebung etc) bleiben unberührt.

 Auszug aus einer Veröffentlichung der Stadt Essen vom 28.07.2011

Veröffentlicht unter Allgemein | 2 Kommentare

Das Neuste!!! Zulassungsstelle vergibt endlich einstellige Kennzeichen an PKW

Lange haben wir gewartet, endlich ist es so weit.

Das Monopol der Kraftradfahrer auf einstellige Kennzeichen ist endlich gefallen. War es bisher nur wenigen auserwählten Mitbürgern möglich, so schöne Kennzeichen wie E-RL1 oder F-AB 1 auf ihrem PKW spazieren zu fahren, so kann nun jedermann seinen Anspruch auf ein kurzes Kennzeichen geltend machen. Vorausgesetzt das gewünschte Kennzeichen ist noch frei, also verfügbar. Interessanter Weise haben wir diesen glücklichen Umstand ebenfalls der Kraftradfahrerlobby zu verdanken. Seit April 2011 ist es nun möglich auch die kleinere Version eines Krad-Kennzeichen zu erhalten, welche die Geschichte vom im Windschatten fahrenden Brummy zur Legende werden lässt. Da es nun nicht mehr erforderlich ist, kurze Kennzeichen für Krafträder vorzuhalten, konnte die Ausgabebeschränkung für PKW aufgegeben werden. Vielen Dank Herr Verkehrsminister!

Veröffentlicht unter Allgemein, Dokumente | 1 Kommentar

Eine erste Übersicht

Grundsätzlich werden bei der Zulassung eines PKW eine Reihe von Dokumenten benötigt, welche die sogenannten Basics darstellen. Hierbei handelt es sich um:

• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehemalig Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
• Personalausweis oder Reisepass
• eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
• Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (in ZB I oder Untersuchungsbescheinigung)
• gültige Bankverbindung (zur Einziehung der Kfz-Steuer)

Wie gesagt, dies sind die absoluten Basics. Falls ein Bevollmächtigter die Zulassung durchführen soll, das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden soll, das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, das Fahrzeug kein PKW ist oder technische Änderungen vorgenommen wurden, werden noch wesentlich mehr Dokumente notwendig. Ähnlich spektakulär kann auch eine Kfz-Zulassung auf eine ausländische Person sein. Sollte das Fahrzeug nicht gerade an seinem Einsatzort gekauft werden, ist auch das Thema der notwendigen Kfz-Überführung äußerst interessant und bietet heutzutage viele Varianten.

Auf diese und viele weitere Aspekte der Kfz-Zulassung möchte ich in einem meiner nächsten Blog-Beiträge genauer eingehen!

Veröffentlicht unter Dokumente | 4 Kommentare

Fragen und Antworten zur KFZ-Zulassung- Was verbirgt sich dahinter?

Dieser Blog soll einfach dazu dienen, Fragen aus dem Bereich der KFZ-Zulassung zu behandeln, zu diskutieren und letzendlich zu beantworten. Er soll Licht ins Dunkel des Behördendschungels bringen und so manch ein Vorurteil zu diesem Thema aufklären.

Jedermann kennt dieses Thema, aus dem privaten Alltag oder aus geschäftlichen Situationen.

Was muss ich wissen um mein Fahrzeug schnell und unproblematisch zuzulassen?

Die Antwort auf diese Frage ist so vielschichtig, wie Blätterteig, so dass es immer wieder zu unangenehmen Situationen auf dem Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle) kommen kann.
Ebenso muss man akzeptieren, das Gleiches nicht wirklich gleich sein muss. Wenn Sie schon einmal von Bayern ins schöne Ruhrgebiet umgezogen sind, wissen Sie von was ich da rede.

Dieser Blog soll dabei helfen, ahnungslosen Ersttätern, aber auch Zulassungsprofis, Antworten auf Fragen zu geben, welche bisher noch nicht beantwortet werden konnten. Er soll als Plattform für den Erfahrungsaustausch dienen, aber auch gerne für Kritik an dem System und Vorschläge, wie eine kundenfreundlichere Zulassungslandschaft aussehen könnte.

Veröffentlicht unter Ihre Fragen | 14 Kommentare